Im Mai 2020 hat das Bundeskabinett abschließend über die Reform zur Maklerprovision – Käufer und Verkäufer werden sich beim Immobilienkauf die Kosten für den vermittelnden Immobilienmakler künftig also teilen. Dem sogenannten Bestellerprinzip wird durch dieses Gesetz durch die CDU/CSU und SPD eine Absage erteilt. Insbesondere die bis dato in Deutschland nicht einheitlich geregelte Aufteilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer einer Immobilie wird durch das Gesetz fairer gestaltet. Welche Änderungen mit der Reform zur Provision genau einhergehen, und wieso sich die Beauftragung eines Maklers mehr denn je auszahlt erläutern wir für Sie im Folgenden:

1. Wer zahlte bisher die Maklerprovision?

In den meisten Bundesländern wurde die Maklerprovision bereits vor der neuen Gesetzeslage von 2020 geteilt. Allerdings existierte bis dato keine verbindliche Regelung darüber, zu welchen Anteilen sich Käufer und Verkäufer einer Immobilie die Kosten für den Immobilienmakler teilten. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen und Hessen trugen bisher die Käufer die gesamte Provision.

2. Wer muss laut Gesetzesänderung künftig die Maklerprovision zahlen?

Das neue Gesetz zur Maklerprovision aus 2020 sieht vor, dass sich Verkäufer und Käufer einer Immobilie bundesweit einheitlich die Courtage hälftig teilen. Mit dieser Regelung sind beide Parteien somit gleichermaßen an den Kosten für die Provision beteiligt.

3. Ab wann gilt die Änderung der Maklerprovision?

Anfang Juni 2020 wurde die Reform zur Maklerprovision im Gesetzblatt veröffentlicht – demnach tritt das neue Gesetz zur Maklercourtage am 23. Dezember 2020 in Kraft.

4. Vorteile des neuen Gesetzes: mehr Professionalität und Fairness

Immobilienkäufer profitieren am vor dem neuen Gesetz zur Maklerprovision. Durch die Regelung wird sich der Immobilienmarkt weiter professionalisieren.

5. Gehen Sie beim Verkaufspreis kein Risiko ein!

Manche Käufer befürchten das Immobilienverkäufer künftig ihren Courtageanteil auf den Verkaufspreis der Immobilie draufschlagen. In dieser Hinsicht können wir Sie beruhigen: Als erfahrene Immobilienmakler wissen wir, dass sich ein zu hoher Angebotspreis negativ auf die Vermarktung einer Immobilie auswirken kann, was beispielsweise in einer übermäßig langen Verweildauer auf dem Markt zur Folge hat. Je länger jedoch eine Immobilie auf dem Markt angeboten wird, desto mehr sinkt deren Wert in den Augen potenzieller Käufer.

Ausnahme: Wann wird die Maklerprovision nicht geteilt?

Auch wenn die Teilung zur Maklerprovision grundsätzlich bundesweit gilt, existiert eine Ausnahme bei der nur der Verkäufer für die Courtage aufkommen darf.

6. Lohnt es sich noch, einen Immobilienmakler zu beauftragen?

Was spricht also für einen Immobilienmakler? Schließlich existieren auch zahlreiche Online-Anbieter, die die Vermarktung courtagefrei übernehmen. Unserer Erfahrung nach sprechen allerdings nach wie vor eine Reihe von guten Gründen für die Beauftragung eines persönlichen Immobilienmaklers.

7. Unterschätzen Sie den Verkauf einer Immobilie nicht

Viele Eigentümer unterschätzen den Aufwand, der mit einem Verkauf der eigenen Immobilie einhergeht.  So sind zum Beispiel zahlreiche Unterlagen wie Energieausweise oder das Grundbuch vorzulegen, um den Immobilienverkauf erfolgreich abzuwickeln. Eigentümer, die eines dieser Dokumente bei den Verhandlungen nicht vorweisen können, riskieren empfindlich hohe Bußgelder. Die Zusammenarbeit mit einem Makler gibt hierbei Sicherheit: Zum einen bietet Ihnen ein Immobilienmakler den Vorteil, einen kompetenten Berater an Ihrer Seite zu haben, der Ihnen alle Fragen rund um den Immobilienverkauf verständlich erklärt und weiß, wo man die benötigten Dokumente erhält. Gerade bei einer komplexen Angelegenheit, die der Verkauf Ihrer Immobilie darstellt, ist ein persönlicher Berater deshalb wertvoll.

Zudem sollte auch die Einschätzung des Verkaufspreises einer Immobilie stets durch einen erfahrenen Immobilienmakler erfolgen. Denn erst nach einer persönlichen Begehung der Immobilie und einem Beratungsgespräch basierend auf Erfahrung und der Marktkenntnis kann der Wert einer Immobilie realistisch eingeschätzt werden. Automatisierte Online-Bewertungen können dagegen nicht alle relevanten Faktoren einzubeziehen, die den Verkaufspreis einer Immobilie beeinflussen können.