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Aufteilung der Maklerprovision: Neues Gesetz

Im Mai 2020 hat das Bundeskabinett abschließend über die Reform zur Maklerprovision – Käufer und Verkäufer werden sich beim Immobilienkauf die Kosten für den vermittelnden Immobilienmakler künftig also teilen. Dem sogenannten Bestellerprinzip wird durch dieses Gesetz durch die CDU/CSU und SPD eine Absage erteilt. Insbesondere die bis dato in Deutschland nicht einheitlich geregelte Aufteilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer einer Immobilie wird durch das Gesetz fairer gestaltet. Welche Änderungen mit der Reform zur Provision genau einhergehen, und wieso sich die Beauftragung eines Maklers mehr denn je auszahlt erläutern wir für Sie im Folgenden:

Die häufigsten Fragen in der Corona-Krise Ist gerade ein guter Zeitpunkt, um eine Immobilien zu verkaufen oder zu kaufen?

Die Frage lässt sich nicht mit einem klaren Ja oder Nein beantworten. Denn der Erfolg eines Immobilienverkaufs hängt von mehreren Faktoren ab: den Immobilienpreisen, den geltenden (gesetzlichen) Rahmenbedingungen und natürlich der aktuellen Nachfrage.

Zwar sanken die Käuferanfragen von den Immobilienportalen sowie die Besichtigungsanfragen zwischenzeitlich. Mittlerweile haben sich die Zahlen aber wieder erholt. Das heißt, dass der Markt mit Wohnimmobilien trotz Einschränkungen weiterhin funktioniert.

Aufgrund der nach wie vor hohen Nachfrage, sehen wir keine rückläufige Entwicklung der Immobilienpreise.
Auch rein technisch ist es unter den aktuellen Bedingungen möglich, eine Immobilie zu verkaufen. So sind Besichtigungen und Notartermine im Rahmen der Regelungen zur Kontaktbeschränkung und unter strengen Hygienevorschriften weiterhin erlaubt.