Im Mai 2020 hat das Bundeskabinett abschließend über die Reform zur Maklerprovision – Käufer und Verkäufer werden sich beim Immobilienkauf die Kosten für den vermittelnden Immobilienmakler künftig also teilen. Dem sogenannten Bestellerprinzip wird durch dieses Gesetz durch die CDU/CSU und SPD eine Absage erteilt. Insbesondere die bis dato in Deutschland nicht einheitlich geregelte Aufteilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer einer Immobilie wird durch das Gesetz fairer gestaltet. Welche Änderungen mit der Reform zur Provision genau einhergehen, und wieso sich die Beauftragung eines Maklers mehr denn je auszahlt erläutern wir für Sie im Folgenden: